Bezirksgericht

Als im Februar 1845 das Gerichtswesen in Baden neuorganisiert wurde, bemühte sich Heidelberg um den Sitz eines Bezirksgerichts in der Stadt. Der Bitte wurde am 13. Juli 1846 durch die Bestimmung des Großherzogs Leopold stattgegeben. Nach langen Verhandlungen über den Bauplatz erwarb am 27. November 1846 das Justizministerium die südlichen Gebäude des ehemaligen Jesuitenkollegs, südlich der Jesuitenkirche. Zwischen 1847 und 1849 wurde auf dem Grundstück durch Ludwig Lendorff das Bezirksgerichtsgebäude errichtet. In den beiden unteren Geschossen befanden sich die Gerichtsräume und darüber Dienstwohnungen. Am Baustil des Gebäudes ist der Einfluß Heinrich Hübschs deutlich erkennbar, der seit 1831 Oberbaurat und seit 1842 Oberbaudirektor in Karlsruhe
(der badischen Landeshauptstadt) war. Hübsch ist Autor der Schrift In welchem Style sollen wir bauen? (Karlsruhe, 1825). Hübsch propagiert in dieser Schrift den Rundbogenstil und sucht ihn als zeitgemäßen Baustil durchzusetzen. Alle wesentlichen Architekturteile des Bezirksgerichts finden sich in dieser Schrift wieder.
Heute ist das Institut für Romanistik der Universität Heidelberg in dem Gebäude untergebracht.


Heinrich Hübsch

Literatur

Weinmann, Reinhold.
"Die Hauptwerke profaner
Baukunst der ersten
Hälfte des 19.
Jahrhunderts in
Heidelberg", in:
Biedermeier in Heidelberg:
1812-1853
, hg. v. Carl-
Ludwig Fuchs und
Susanne Himmelheber.
Heidelberg, 1999.
S. 216-238.

Thomas Juelch - Heidelberg und die Kurpfalz

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