Synagoge
im Haus des
Feist Löw Oppenheimer |
Nach der Vertreibung von 1390 gestatteten die pfälzischen Kurfürsten erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zunächst fünf Familien die Niederlassung in Heidelberg. Die Konzession von 1698, in welcher den Juden die Erlaubnis zur Ansiedlung in Heidelberg erteilt wurde, verpflichtete sie - zur Beschleunigung des durch den Pfälzischen Erbfolgekrieg zerstörten Heidelbergs - wahlweise zum Neubau oder zur Sanierung eines Hauses. Während des 18. Jahrhunderts haben wohl nie mehr als zwanzig jüdische Familien in Heidelberg gelebt. Die neu entstandene jüdische Gemeinde hatte keine Erlaubnis, eine Synagoge zu errichten. Daher feierte sie ihren Gottesdienst zunächst in Privathäusern. Die einzige sicher nachweisbare Synagoge befand sich von 1700 bis 1714 im Haus des Feist Löw Oppenheimer, einem der beiden Vorsteher der jüdischen Gemeinde. Literatur Cser,
Andreas. "Zwischen Stadtverfassung und absolutistischem Herrschaftsanspruch
(1650 bis zum Ende der Kurpfalz 1802)", in: Geschichte der Juden
in Heidelberg, hg. v. Peter Blum. Heidelberg, 1996. S. 46-153.
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Thomas Juelch - Heidelberg und die Kurpfalz Zurück zur Startseite --- Zurück zu "Nicht erhaltene Bauwerke" |